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Liefer-
& Versandbedingungen
1.1 Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung ist stets vorbehalten.
1.2 Angaben zu Lieferzeiten sind
annähernd. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Datum unserer
Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger
Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.
1.3 Für die Einhaltung von Lieferfristen
und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie
gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne
unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
1.4 Lieferfristen verlängern sich, soweit
der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Bei
höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres
Willens liegen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; dies gilt
auch, wenn zusätzliche Informationen über die Ausführung des Auftrages
erfolgen oder eingeholt werden müssen.
1.5 Die Lieferfrist bei Abrufaufträgen
beginnt mit dem Datum des Abrufs welcher innerhalb 12 Monaten, beginnend ab
Bestelldatum des Rahmenauftrages, zu erfolgen hat. Erfolgt der Abruf nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware an den
Besteller ohne weitere Benachrichtigung auszuliefern oder auf Kosten und Gefahr
des Bestellers zu lagern; damit gilt die Ware als abgerufen. Weitere
gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben vorbehalten.
1.6 Teillieferungen sowie Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig.
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